Unsere Verantwortung: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ab dem 01.01.2023 müssen in Deutschland im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeiter:innen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten beachten sowie ein entsprechendes Beschwerdeverfahren einrichten. Wir bei der SRH bekennen uns klar zur Beachtung dieser Sorgfaltspflichten und unterstützen diese.
Die geschützten Rechtsgüter
Die geschützten Rechtsgüter
Unsere Aufgaben als Unternehmen
Wir sehen unsere Sorgfaltspflichten als Unternehmen bezogen auf den eigenen Geschäftsbereich, das Handeln unserer Vertragspartner sowie das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.
Beschwerdeverfahren
Alle Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen der SRH sind aufgerufen, mögliche Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden. Alle Hinweise können anonym oder vertraulich abgegeben werden. Nach Erhalt wird Ihre Meldung sorgfältig geprüft. Erhärtet sich der Verdacht auf einen Verstoß, werden geeignete Maßnahmen ergriffen.